Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen, automatisierte Ultraschallprüfungen und 3D-Koordinatenmesstechnik (CMM), die zwischen Mimorf Metrology und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1Wir erbringen Prüfleistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Die konkrete Prüfmethode (Ultraschall, Phased-Array, CMM-taktil oder -optisch) wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das die gemessenen Werte und Abweichungen im Mikrometerbereich ausweist. Eine weitergehende Haftung für die Eignung der geprüften Bauteile für bestimmte Einsatzbereiche ist ausgeschlossen.
§ 2Der Auftraggeber stellt die zu prüfenden Bauteile rechtzeitig, zugänglich und in ausreichender Stückzahl bereit. Er informiert uns über bekannte Vorschäden, Gefügebesonderheiten oder sicherheitsrelevante Anforderungen. Unterlässt er dies, gehen wir von einer Standardprüfung aus. Zusätzliche Aufwände durch unvollständige Angaben werden gesondert berechnet.
§ 3Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt. Wir bemühen uns um Einhaltung der geplanten Prüffristen, haften jedoch nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder unvorhergesehene technische Probleme. Bei Verzug des Auftraggebers mit der Bereitstellung verschieben sich die Fristen entsprechend.
§ 4Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erbringung der Prüfleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Wir können nach unserer Wahl nachbessern oder die Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 7Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Prüfergebnisse und Bauteildaten behandeln wir vertraulich und geben sie nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 8Wir behalten uns vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen teilen wir dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin.
§ 9Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz in Wien. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 10